Jugendarbeit

als Mittel der Nachwuchsgewinnung ist die Jugendarbeit unerlässlich. Wir haben keine eigene Jugendabteilung, die Jugendarbeit findet abteilungsübergreifend, koordiniert durch den Sportwart Druckluftwaffen und Jugend statt, da er Einstieg in den Sport über Druckluftwaffen erfolgt.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist das Schießen mit Schusswaffen jugendlichen unter 12 Jahren verboten. Nur mit einer polizeilichen Ausnahmegenehmigung kann hiervon abgewichen werden.

Nähere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Jugendarbeit im Schießsport finden sie hier auf der der Seite des Rheinischen Schützenbund